![]() |
Rechtsgebiete
Arbeitsrecht Das Abc des Arbeitsrechts geht heute von „Abfindung“ bis „Zeugnis“. Das Arbeitsrecht ist somit ein sehr spezielles und komplexes Rechtsgebiet. Schwerpunkte sind:
Besonderes Augenmerk lege ich hierbei auf die Position des Arbeitnehmers, besonders auch im Hinblick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist ein deutsches Bundesgesetz, das ungerechtfertigte Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll. Es ist meine Pflicht, Sie auf eine Besonderheit des Arbeitsrechts hinzuweisen. Während sonst stets die unterlegene Partei die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung zu tragen hat, muss im Arbeitsrecht grundsätzlich jede Partei zumindest im vorprozessualen Bereich und in der ersten gerichtlichen Instanz ihre Anwaltskosten selber tragen. Natürlich besteht jedoch auch hier die Möglichkeit, bei Bedürftigkeit Beratungs- oder Prozesskostenhilfe zu beantragen. Sie sollten sich trotzdem nicht scheuen, in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen. Im Arbeitsrecht gibt es nämliche etliche Ausschlussfristen, die zwar häufig nicht bekannt sind, nach deren Ablauf jedoch die Durchsetzung des an sich berechtigten Anspruchs nicht weiter verfolgt werden kann. Deshalb wenden Sie sich in Zweifelsfällen rechtzeitig an mich und lassen sich eingehend beraten. Ich bin bemüht, Ihnen Klarheit über Ihre Rechte und Pflichten und deren Durchsetzbarkeit zu verschaffen. |
||
![]() |
Strafrecht Als Strafrecht bezeichnet man den Teil der Rechtsordnung, der die Voraussetzungen der Strafbarkeit sowie die einzelnen Merkmale des strafwürdigen Verhaltens festlegt, bestimmte Strafen androht und neben sonstigen Rechtsfolgen insbesondere Maßregeln der Besserung und Sicherung vorsieht. Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen des Strafrechts. Davon sind umfasst:
Ein besonderes Anliegen ist mir das Jugendstrafrecht. Junge Menschen können nicht in gleichem Maße wie Erwachsene strafrechtlich verantwortlich gemacht werden, da ihre Straftaten normalerweise einen geringeren Unrechts- und Schuldgehalt aufweisen. Dies beruht auf folgenden jugendspezifischen Besonderheiten:
Ein deutlicher Aspekt meiner Tätigkeit ist die Strafverteidigung. Erfahrungsgemäß fallen Strafurteile für den beschuldigten Bürger umso günstiger aus, je näher sich der Richter mit ihm als Person befasst hat. Es gibt im Strafrecht keine zwei vergleichbaren Fälle. Für die erfolgreiche Verteidigung des Mandanten spielt häufig die frühzeitige Beauftragung des Verteidigers eine erhebliche Rolle, da Strafverfahren oft nicht mehr erst in der gerichtlichen Verhandlung entschieden werden. Die Weichen für einen erfolgreichen Ausgang des Strafverfahrens werden immer häufiger bereits im Ermittlungsverfahren gestellt. Die Verteidigung setzt sich hier zum Ziel, die Einstellung des Verfahrens zu bewirken und die Anklageerhebung gegen den Mandanten zu vermeiden. Deswegen ist die frühzeitige Beauftragung eines Verteidigers so wichtig. Die Zielsetzung im Strafverfahren selbst ist neben dem Freispruch, die Strafsanktion für den Mandanten so gering wie möglich zu halten. Daher wenden Sie sich frühzeitig an mich. Ich bin bemüht, für Sie das beste Ergebnis zu erzielen. |
Rechtsanwältin Caroline Ewen |
Schuchardstraße 4 | 64283 Darmstadt Telefon: 06151/9814930 | Telefax: 06151/9814931 | ewen@rechtsanwalt-ewen.de |